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Dr. Wiengarten
Rechtsanwälte und Notare
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Vermögensnachfolge

Wir haben eine exzellente Kompetenz in der Gestaltung und Durchführung von Unternehmensnachfolgen. Die Unternehmensnachfolge beschreibt die Führungs- und kapitalmäßige Überleitung der Unternehmergeschicke (ganz oder teilweise) von einem bzw. mehreren abtretenden Unternehmern auf den oder die übernehmenden zukünftigen Unternehmer. Jede Übergabesituation gestaltet sich anders.

Unter anderem müssen folgende Gesichtspunkte bedacht werden:


Die Durchführung bedarf einer sorgfältigen und systematischen Vorbereitung, damit das Unternehmen im Verlauf der Übergabe keinen Schaden nimmt und der Unternehmenswert nicht sinkt. Die Einbeziehung von Spezialisten bei der Vorbereitung und Begleitung ist unerlässlich.


Die grundsätzlichen Alternativen für eine Unternehmensnachfolge sind:


Welche der Möglichkeiten im Einzelfall realistisch umsetzbar bzw. optimal ist, kann nur durch sorgfältige Analysen im Vorfeld geprüft werden. Wir stehen hierzu mit langjähriger Erfahrung aus zahlreichen Nachfolgeplanungen und Umsetzungen zur Verfügung.

Grundsätzlich gibt es drei Phasen:


Phase 1 - Vorbereitungsphase
Die Vorarbeiten in Phase 1 erfolgen überwiegend in Form von Analysen der vorhandenen Unterlagen, wie z. B. Jahresabschlüssen, Marktanalysen, Produktübersichten, Unternehmensplanungen, aber auch in persönlichen Gesprächen mit den Gesellschaftern und dem Management, um die Zielsetzung und Randbedingungen zu klären. Typischerweise sind bei einem bislang inhabergeführten Unternehmen sowohl organisatorische als auch strukturelle Änderungen erforderlich, um einen Übergang vorzubereiten. Als Ergebnis der Phase 1 sollte festgestellt werden können, ob der Nachfolger eher eine natürliche Person sein sollte oder ob ein Verkauf an ein anderes Unternehmen sinnvoller ist. Die Frage der Kaufpreisermittlung und die Strukturierung der Transaktion hat gerade bei Nachfolgeregelungen besondere Bedeutung, da hierbei die Übergangsphase vom alten auf den neuen Inhaber richtig gestaltet werden muss. Es gibt grundsätzlich eine Reihe von Ausgestaltungsmöglichkeiten, die auf die Situation des Unternehmens und der Personen zugeschnitten werden muss. Aus diesem Grund hat die fachliche Begleitung bei einer Nachfolgeregelung häufig einen viel ausgeprägteren Beratungsansatz als eine übliche Unternehmenstransaktion.

Phase 2 - Umsetzungsphase
Nach einer Festlegung über den geeigneten Weg für die Unternehmensnachfolge beginnt die Umsetzungsphase. Hierzu gehört die Umsetzung der internen erforderlichen Strukturänderungen. Je nach ausgewählter Form wird – falls in der Familie kein geeigneter Nachfolger vorhanden ist - der potentielle Übernehmer gesucht und angesprochen. In der Phase 2 beginnt die Vorbereitung einer Due Diligence und von Vertragsverhandlungen. Beides wird von uns strukturiert und begleitet.

Phase 3 - Überleitungsphase
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Vertragsverhandlungen erfolgt die Überleitungsphase, die sicherstellen soll, dass der Übergang von den bisherigen auf den neuen Eigentümer möglichst reibungslos erfolgt. Für die geregelte Überleitung ist festzulegen, in welcher Form, wann und durch wen die Kommunikation an Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden erfolgen soll. Wir sind mit allen Alternativen der Unternehmensnachfolge vertraut und können Sie optimal unter Berücksichtigung der persönlichen Belange und Wünsche beraten.